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beiträge vom 17.10.2007




witziger kündigungsgrund

von kb_mech

vor etwa drei jahren bekam herr z mit, dass fräulein x und herr y sich verlobt haben, da sie dies in seinem beisein auf einem fest einem dritten erzählten. dem jungen paar einen gefallen machen wollend, bot herr z den beiden eine schöne, große wohnung zu sehr sehr günstigen konditionen zur miete an.

er ging davon aus, dass die beiden in den nächsten monaten heiraten werden. nie und nimmer hätte er an ein unverheiratetes paar eine wohnung - und bekäme er dafür tausende von euros - vermietet. jetzt sind drei jahre vergangen und frau x und herr y bewohnen mitsamt zwei kleinen kindern - noch immer unverheiratet - diese wohnung.

mit den worten 'derlei wilde ehen kann und will ich nicht unterstützen' droht er die kündigung des mietvertrages an, es sei denn, die x und y bestellen innerhalb von vier wochen das aufgebot und beweisen dies mit vorlage entsprechender unterlagen. heirat soll innerhalb der nächsten drei monate stattfinden, sonst würde er kündigen.

letztlich hat er gekündigt und klagt - ohne anwalt natürlich - zur räumung. ich glaube das wort 'eingehungsbetrug' steht mindestens zwei mal auf jeder seite der 13seitigen klageschrift.

manchmal habe ich mitleid.
heute zum beispiel mit dem richter.





abschmierende erinnerungen

von kb_mech

'die erinnerung gegen den beschluss vom ... wird als unbegründet zurückgewiesen, weil nicht ersichtlich ist, dass eine persönliche begegnung mit frau x zwingend erforderlich war, um eine verurteilung des antragsgegners zu erreichen.'

der mandant ist alt und gebrechlich. zudem ist das für ihn durchgeführte verfahren existenziell gewesen. er wollte einem konkurrenten, der bei ihm alles erlernt und vor allem alle kunden kennengelernt hatte, mittels einstweiliger die konkurrenz in einem bestimmten bereich verbieten lassen. das hat - letzten endes - auch geklappt.

man wollte aber auch, dass der gegner eine richtig saftige geldstrafe bekommt, nachdem dieser mit richtig üblen sachen im berufungsverfahren daherkam. also mussten noch mehr wettbewerbsverstöße gefunden werden: vor allem solche, die sich nach zustellung der einstweiligen verfügung ereignet haben.

durch zufall bekommt der mandant wind von einer sache, die so enormes ausmaß angenommen hätte, dass ihm, wenn sein konkurrent ihm die sache nicht sitten- und wettbewerbswidrig abgeworben hätte, bis zum rest seines lebens saniert hätte.

die dame, die diese beweise für den entscheidenden wettbewerbsverstoß in händen hielt, bestand auf einem persönlichen zusammentreffen mit unserem mandanten, damit er ihr die sache haarklein erklärt. erst dann würde sie die dringend benötigten beweise herausgeben. außerdem musste ja vor allem verifiziert werden, dass man sich vor gericht mit den vorgelegten unterlagen nicht blamiert. hätte ja auch alles nur verarsche sein können. schließlich hatte die so ähnliches schon versucht.

all diese argumente ziehen nicht, weil das hätte man auch alles per e-mail und telefon machen können. iss klar. der mandant ist 72. da gibt es andere vorstellungen von vertrauen. und überhaupt: muss man sich bei einer so wichtigen, ja lebenswichtigen beweislage auf das wort einer unbekannten person verlassen, wenn man von dieser beweise bekommt, die einem sowohl nutzen als auch schaden könnten?

immerhin waren - nach begründung des gerichts - genau diese unterlagen anlass dafür, den gegner zu einem ordnungsgeld von 25.000,00 € pro verstoß, also insgesamt 1,5 mio. € zu verurteilen.




mit der kreissäge im aktenberg


die welt ist voller bloggender anwälte, aufstrebenden und fertigen 'machern', aber keiner schreibt über die menschen, die denen den rücken frei halten und sich dabei für kleingeld den arsch aufreißen: sekretärinnen und angestellte in kleinen, aber feinen büros. bis jetzt.

ob nun anwaltsangestellte, sekretärin in einem steuerbüro oder assistentin von einem wirtschaftsprüfer. hier schreibt jemand über den büroalltag mit manchmal mehr als nur einem zwinkern.

in kleinschrift




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