befangen
von kb_mechwir haben in einer kleineren sache klage eingereicht. nach zahlung der gerichtkosten erreicht uns ein schreiben des amtsgerichtsdirektors, dass mitteilt, dass der abteilungsrichter die sache aus gründen der befangenheit abgegeben habe und eine andere abteilung nun die sache 'bearbeite'. diesem schreiben war eine dienstliche mitteilung des richters an den direktor beigeheftet. er verbinde mit dem kläger sehr negative erinnerungen an seine wahlstation im referendariat usw. und sehe sich selbst als befangen.
wenn das auch korrekt gelaufen ist, gebe ich mal meinen senf dazu: wäre es nicht viel cooler, seinem ehemaligen ausbilder mal zu zeigen, dass man es zu recht auf die richterbank geschafft hat?
wenn das auch korrekt gelaufen ist, gebe ich mal meinen senf dazu: wäre es nicht viel cooler, seinem ehemaligen ausbilder mal zu zeigen, dass man es zu recht auf die richterbank geschafft hat?
gepostet am 27.11.2007, 11:22 h, in die anderen - 509 mal gelesen









