schnelle bank oder lahme gerichtspost
von kb_mechmich erreicht heute eine drittschuldnererklärung nach erfolgter pfändung. interessant hierbei: ich habe weder vom vollstreckungsgericht die mitteilung erhalten, dass der pfüb erlassen wurde, noch habe ich eine mitteilung vom gv, dass und wann er den pfüb zugestellt hat.
also entweder sind die postlaufzeiten bei pin, firstmail und wie die alle heißen, so was von lang, oder man lässt sich bei gericht schön viel zeit.
also entweder sind die postlaufzeiten bei pin, firstmail und wie die alle heißen, so was von lang, oder man lässt sich bei gericht schön viel zeit.
gepostet am 04.12.2007, 11:13 h, in zwangsvollstreckerchen - 297 mal gelesen
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