dem fristenstress abhilfe schaffen
von kb_mechimmer wieder liest man von bgh- oder olg-entscheidungen bezüglich bestimmter wiedereinsetzungsanträge, bei denen vorgetragen wurde, dass die bis aufs äußerste zur sorgfalt gedrillten angestellten in den rechtsanwaltsbüros irgendeinen fehler bei der übersendung eines rechtsmittels, dessen begründung oder einer befristeten stellungnahme gemacht haben. ich finde das echt peinlich. wenn die damen und herren rechtsanwälte sich einfach mal selbst an die nase fassen und überlegen würden, warum sie denn nicht einfach die rechtsmittelbegründungen oder fristverlängerungsanträge schnellstmöglich zu diktieren. meiner erfahrung nach und auch der anderer kollegen und kolleginnen werden fristen grundsätzlich erst am tag des fristablaufs vom rechtsanwalt bearbeitet - nur wenn man glück hat, ein paar tage vorher. das fristversäumnis dann einer angestellten anzuhängen, weil die ja vor gericht den kopf für den anwalt hinhalten kann - der passiert ja nichts (oder selten etwas) - ist ne echt feige angewohnheit.
mal ehrlich: wenn man eine intakte bürovorsteherin oder ein sekretariat hat, dem man eine gewisse intelligenz zumutet, warum dann nicht folgendes ausprobieren:
es wird sich aber leider nichts ändern. fristen erledigt man nun mal am tag des ablaufs.
mal ehrlich: wenn man eine intakte bürovorsteherin oder ein sekretariat hat, dem man eine gewisse intelligenz zumutet, warum dann nicht folgendes ausprobieren:
- schriftsatz, beschluss oder urteil lesen, sich ärgern oder freuen
- kontrollieren, ob die frist(en) richtig notiert ist (sind)
- überdenken, ob das in der zeit zu schaffen ist
- a. wenn ja, vorsichtshalber erstmalige fristverlängerung (standartschreiben) für eine woche verfügen und in einer woche zur unterschrift vorlegen lassen
- b. wenn nein, erstmalige fristverlängerung (auch standartschreiben) für zwei oder mehr wochen verfügen, unterschreiben und verschicken lassen
- anweisen, dass das sekretariat nach drei tagen automatisch bei der geschäftsstelle anruft und nachfragt, ob frist verlängert ist
- a. wenn ja, gut so, wiedervorlage der akte in einer woche zur bearbeitung der sache (man muss ja auch andere sachen bearbeiten)
- b. wenn nein, morgen nochmal nachhaken lassen
es wird sich aber leider nichts ändern. fristen erledigt man nun mal am tag des ablaufs.
gepostet am 06.12.2007, 12:23 h, in randnotizen - 424 mal gelesen









