beweisfrage
von kb_mechdas begründen des anspruchs durch den gegnerischen rechtsanwaltes krankt schon daran, dass er noch nicht einmal nachweisen kann, dass er vom angeblichen anspruchsinhaber eine auf sich lautende vollmacht hat. es fehlt auch an der angeblichen abtretungsurkunde und natürlich der anspruchsgrundlage. klar, es gibt einen darlehensvertrag. eine zahlung des darlehens vom geber an den nehmer ist aber nicht dokumentiert. es gibt nämlich keinen überweisungsbeleg und auch keine quittung über eine barzahlung. und auch keine zeugen für eine geldübergabe. denn: der darlehensvertrag war nur zum schein geschlossen worden. und das können wir beweisen; das sagen wir aber nicht. nun wir sind sehr gespannt, wie denn der herr gegner die klage formulieren lässt. mandant sagt: "lassen wir den mal kommen".
ich notiere:
cheffe: gegner klagt und nimmt nach unserer klageerwiderung die klage zurück
kbmech: gegner klagt nicht und meldet sich auch nicht.
wiedervorlage: in drei monaten.
einsatz: mittagessen beim italiener um die ecke.
genauso steht es jetzt im fristenkalender. und cheffe hats abgezeichnet.
und ich überlege mir derweil die menüfolge.
ich notiere:
cheffe: gegner klagt und nimmt nach unserer klageerwiderung die klage zurück
kbmech: gegner klagt nicht und meldet sich auch nicht.
wiedervorlage: in drei monaten.
einsatz: mittagessen beim italiener um die ecke.
genauso steht es jetzt im fristenkalender. und cheffe hats abgezeichnet.
und ich überlege mir derweil die menüfolge.
gepostet am 13.02.2008, 14:52 h, in looserkartei - 303 mal gelesen
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