aber wie's weitergeht, kann nur gemutmaßt werden. bald rechtskräftig? kinder kann man nicht rund um die uhr kontrollieren und - gerade am computer - machen sie oft, was sie wollen. nun
meint ein gericht, dass eltern für urheberrechtsverletzungen ihrer kinder haften.
eltern, die ihren kindern den zugang zum internet ermöglichen, müssen ihre kinder belehren, was sie tun dürfen und was nicht.
ra ratzka nennt die schwächen des urteils, das - wie ich gelesen habe - wohl von technik-laien geschrieben worden sei. er meint auch, dass viele eltern mit solchen anforderungen, die das gericht meint stellen zu können, überfordert sind. die richter wohl offensichtlich auch.
ra hänsch polemisiert fleißig über das urteil und hat mit seinem schlusssatz meines erachtens recht:
"über manche rechtsprechung kann man nur den kopf schütteln und hoffen, dass sie nicht rechtskräftig wird". auch verrissen wird das urteil im
lbr-blog. und während dem
law blog dieses urteil nur einen link mit dem gut gewählten titel
"der computer als gefährlicher gegenstand" wert ist (auch eine art, missbilligung auszudrücken), gibts bei
jurabilis gleich zwei artikel (
I. und
II.). ersterer beitrag macht - wie auch der liebe kollege
flügeladjudant - den vorschlag eines internetführerscheins, den ich sehr sinnvoll finde, wenn man für diesen eine vernünfte definition findet.
ich meine auf der einen seite: es wurde und wird oft genug gewarnt, dass kinder grundsätzlich nicht alleine am computer sitzen sollten. eine vernünftige kommunikation mit kindern hilft doch, ihnen beizubringen, dass nicht alles, was man kann, auch erlaubt ist.
andererseits: eltern sollten entsprechende - auch kostenlos erhältliche - software nutzen, die den kindern den zugang zu illegalen und vor allem auch für die kinder schädlichen internetinhalten verwehrt und wenn das nicht geht, zumindest erschwert.
schließlich: alles was verboten ist, ist (nicht nur, aber auch) für kinder erst recht interessant.
gepostet am 26.06.2008, 12:15 h, in
randnotizen - 667 mal gelesen