beschwerdemanagement
von kb_mechbisher zwei mal habe ich in meiner zeit als kleinstbuden-mechanikerin einen brief geöffnet, in dem die jeweilige rechtsanwaltskammer um stellungnahme zu einer beschwerde eines kollegen gegen cheffe auffordert.
das erste mal war eine beschwerde einer rechtsanwältin, die behauptete, wir hätten bei einer zustellung von anwalt zu anwalt das empfangsbekenntnis "trotz wiederholter aufforderung nicht zurückgesendet". was an sich richtig ist, da wir ihr drei mal hintereinander auf ihre aufforderung gefaxt hatten, dass wir sowohl schriftsatz als auch eb nicht erhalten haben. der sachbearbeiter der kammer machte sich die sache recht einfach: er bat die beschwerdeführerin, die zustellung nochmals bei ihr im büro zu prüfen. kurz darauf nahm sie die zustellung nochmals - diesmal erfolgreich - vor und nahm die beschwerde zurück.
die zweite beschwerde war dagegen gerichtet, dass sich cheffe in einer bestimmten mündlichen verhandlung zu einer bemerkung in richtung der gegenseite bewogen fühlte, die der sich beschwerende als persönliche beleidigung aufnahm. cheffe habe etwas gesagt wie: 'da hat die beklagtenseite geschlampt. die anlagen waren nämlich nicht hinter dem schriftsatz.' interessant wurde die sache dadurch, dass der gegner wohl den richter zu einer eingabe an die kammer gebeten hatte. das ging nach hinten los, denn dieser schrieb, dass diese bemerkung, an die er sich gut erinnern konnte, als kritik von ihm kam. was die sache zum abschmieren brachte.
heute schreibe ich selbst eine solche beschwerde nach diktat. aber heute geht es um die nichtherausgabe von diversen ordnern an den ehemaligen mandanten. und auch darum, dass der ehemalige rechtsanwalt des mandanten weder auf anrufe noch auf faxe noch auf schreiben reagiert.
das erste mal war eine beschwerde einer rechtsanwältin, die behauptete, wir hätten bei einer zustellung von anwalt zu anwalt das empfangsbekenntnis "trotz wiederholter aufforderung nicht zurückgesendet". was an sich richtig ist, da wir ihr drei mal hintereinander auf ihre aufforderung gefaxt hatten, dass wir sowohl schriftsatz als auch eb nicht erhalten haben. der sachbearbeiter der kammer machte sich die sache recht einfach: er bat die beschwerdeführerin, die zustellung nochmals bei ihr im büro zu prüfen. kurz darauf nahm sie die zustellung nochmals - diesmal erfolgreich - vor und nahm die beschwerde zurück.
die zweite beschwerde war dagegen gerichtet, dass sich cheffe in einer bestimmten mündlichen verhandlung zu einer bemerkung in richtung der gegenseite bewogen fühlte, die der sich beschwerende als persönliche beleidigung aufnahm. cheffe habe etwas gesagt wie: 'da hat die beklagtenseite geschlampt. die anlagen waren nämlich nicht hinter dem schriftsatz.' interessant wurde die sache dadurch, dass der gegner wohl den richter zu einer eingabe an die kammer gebeten hatte. das ging nach hinten los, denn dieser schrieb, dass diese bemerkung, an die er sich gut erinnern konnte, als kritik von ihm kam. was die sache zum abschmieren brachte.
heute schreibe ich selbst eine solche beschwerde nach diktat. aber heute geht es um die nichtherausgabe von diversen ordnern an den ehemaligen mandanten. und auch darum, dass der ehemalige rechtsanwalt des mandanten weder auf anrufe noch auf faxe noch auf schreiben reagiert.
gepostet am 09.07.2008, 10:50 h, in alltagswahnsinn - 663 mal gelesen









