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endlos (5)

von kb_mech

nachdem dies, das jenes und anderes passiert ist, ging es so weiter:

der professor bietet mitte 2000 dem väterchen an, die hälfte der anteile der firma des väterchens zu kaufen. weil väterchen sich im betagten alter so langsam mal zur ruhe setzen will und dafür geld braucht, willigt er ein und verkauft. in diesem vertrag ist dem professor noch ein vorkaufsrecht bis ende 2002 eingeräumt zum selben preis wie die erste hälfte, wenn er denn will.

die tochter will gerne auch ein stück vom kuchen abhaben und bewegt ihren vater dazu, ihr einen teil (1/4) der firma zu überschreiben. weil er meint, er könne das einfach so tun, will väterchen demnächst mit seiner tochter zum notar. leider gibt es dann fürs väterchen auf dem weg zum notar einen autounfall. derweil unterschreibt töchterchen schon mal beim notar und erwartet die nachgenehmigung. ihr vater schickt seinen prokuristen mit vollmacht.

bevor ihr vater die überschreibung der geschäftsanteile nachgenehmigen kann, stirbt er – nicht an seinen verletzungen vom unfall, sondern an einem herzinfarkt auf dem krankenhausflur. dass er den bekommen hat, liegt vielleicht daran, weil man ihm gerade mitgeteilt hatte, dass sein sohn gegen ihn und seine firma mehrfach klage eingereicht hat.

sinnvollerweise nimmt das söhnchen seine klage gegen seinen verstorbenen vater zurück. nach eröffnung des testaments kommt es zu folgender konstellation:

mutter ist, weil sie nach der scheidung genug geld bekommen hat und neu gebunden ist, ja quasi enterbt, bekommt aber das haus (väterchen hat schlicht vergessen diesen passus aus dem testament zu streichen, denken cheffe und ich). dumm nur, dass er es so unterschrieben hat. die girokonten gehen halb und halb an die kinder, mehr als genug um vorerst nicht mehr zu arbeiten. im testament bittet väterchen seine kinder wohlwissend, seinen prokuristen für vier jahre die firma als geschäftsführer verwalten zu lassen und verteilt die geschäftsanteile so: 35 % an söhnchen, 35 % an töchterchen und 30 % an den prokuristen.

mit der verteilung ist man größtenteils einverstanden; das söhnchen freut sich auf das viele geld und überträgt seiner schwester seine anteile für einen symbolische summe. leider weiß keiner von den leuten bei testamentseröffnung, dass dem professor bereits die hälfte der firma gehört. das teilt er den erben nun mit. per anwalt.


fortsetzung folgt.



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mit der kreissäge im aktenberg


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