sowas machen wir nicht
von kb_mechdas amtsgerichtliche urteil in einer mietsache lautet auf zahlung von ca. 50.000,00 € zzgl zinsen. das sind etwa 70 % von dem, was wir eingeklagt haben. wir legen für den rest berufung ein. leider werden die 50k nicht gezahlt. also will ich vollstrecken. zu ner sicherheitleistung fehlt dem mandanten das geld, daher will ich pfübben. geht aber nicht, weil die vollstreckungsklausel fehlt. also: klausel beantragt. antwort des gerichts: gibbet nich, weil berufung eingelegt. ???
ja, wir haben berufung eingelegt. und die frist zur anschlussberufung für den gegner ist auch ausgelaufen. der titel ist zum teil rechtskräftig. ich will jetzt einen rechtskraftvermerk und die klausel haben. das schreibe ich auch in einem nett gehaltenen schriftsatz. cheffe unterschreibt das, nachdem er den schriftsatz nochunnötig verschärft und eine dienstaufsichtsbeschwerde angedroht ein wenig überarbeitet hat.
da ich nach drei wochen immer noch nicht die entsprechenden vermerke auf dem urteil habe, rufe ich da mal an. die zuständige dame weigert sich, die beantragten vermerke auf dem urteil zu machen, da sie im retend der geschäftsstelle nur den vermerk des landgerichts hat: berufung ist eingelegt. dort steht nicht, dass die teilobsiegende partei berufung eingelegt hat. was ist das bitte für ne begründung?
während cheffe eine dienstaufsichtsbeschwerde diktieren will, rufe ich mal beim landgericht an und frage nach, ob man mir dort weiterhelfen könne. man kann. ich wusste nicht, dass ich mit der richterin in der sache verbunden wurde, das wurde mir erst später gesagt. ich dachte, dass sei die geschäftsstelle. sie hörte sich das problem an und sagte: "ich kümmer mich drum." was auch immer die gemacht hat, nach 4 tagen hatte ich meinen titel mitsamt der klauseln, die ich brauche, und konnte endlich meinen pfüb abschicken.
die dienstaufsichtsbeschwerde wurde übrigens zwar diktiert, aber nie erhoben. ist aber manchmal - nicht wie hier - ein probates drohmittel, um für eine gewisse beschleunigung zu sorgen.
ja, wir haben berufung eingelegt. und die frist zur anschlussberufung für den gegner ist auch ausgelaufen. der titel ist zum teil rechtskräftig. ich will jetzt einen rechtskraftvermerk und die klausel haben. das schreibe ich auch in einem nett gehaltenen schriftsatz. cheffe unterschreibt das, nachdem er den schriftsatz noch
da ich nach drei wochen immer noch nicht die entsprechenden vermerke auf dem urteil habe, rufe ich da mal an. die zuständige dame weigert sich, die beantragten vermerke auf dem urteil zu machen, da sie im retend der geschäftsstelle nur den vermerk des landgerichts hat: berufung ist eingelegt. dort steht nicht, dass die teilobsiegende partei berufung eingelegt hat. was ist das bitte für ne begründung?
während cheffe eine dienstaufsichtsbeschwerde diktieren will, rufe ich mal beim landgericht an und frage nach, ob man mir dort weiterhelfen könne. man kann. ich wusste nicht, dass ich mit der richterin in der sache verbunden wurde, das wurde mir erst später gesagt. ich dachte, dass sei die geschäftsstelle. sie hörte sich das problem an und sagte: "ich kümmer mich drum." was auch immer die gemacht hat, nach 4 tagen hatte ich meinen titel mitsamt der klauseln, die ich brauche, und konnte endlich meinen pfüb abschicken.
die dienstaufsichtsbeschwerde wurde übrigens zwar diktiert, aber nie erhoben. ist aber manchmal - nicht wie hier - ein probates drohmittel, um für eine gewisse beschleunigung zu sorgen.
gepostet am 16.11.2007, 11:17 h, in zwangsvollstreckerchen - 742 mal gelesen









