anlagenwut
von kb_mechwas soll man davon halten, wenn in einer klageerwiderung siebenundzwangzig anlagen erwähnt, aber nicht beigefügt werden, mit dem bemerken: 'die klägerseite verfügt über die als anlagen bezeichneten unterlagen und urkunden'.
arschloch3. wegen der kurzen schriftsatzfrist vorm termin darf ich jetzt die ganzen kopien aus dem aktensumpf des mandanten machen.
arschloch3. wegen der kurzen schriftsatzfrist vorm termin darf ich jetzt die ganzen kopien aus dem aktensumpf des mandanten machen.
gepostet am 13.12.2007, 11:16 h, in randnotizen - 513 mal gelesen










1 Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. 2 Das gilt nicht für Anlagen, die dem Gegner in Urschrift oder in Abschrift vorliegen.
im übrigen liegen die anlagen tatsächlich alle unserer partei vor. nur in einem staubigen, ekligen aktenschrank, verteilt über mehrere jahrzehnte von archiv-ordnern.