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ungerechtigkeiten, hier: gerichtskosten

von kb_mech

in einer neuen, formlosen serie möchte ich einige ungerechtigkeiten im system, in dem ich arbeite, aufzeigen. ich werde nichts daran ändern können, doch was hindert mich, es kurz und prägnant anzuprangern und es zur diskussion der leserschaft zu stellen?

heute befasse ich mich mal mit gerichtskosten. vielleicht fehlt mir dazu hier und da noch einiges an know-how, aber ich fasse die problematik zusammen:

ob du gewinnst oder nicht: wenn der gegner nicht in der lage ist, die gerichtskosten zu zahlen, musst du sie zahlen. da hilft nichts.

ungerecht, himmelschreiend.









kommentare

kommentiert von Referendar (Gast) @ 11. Mrz, 12:04
aufgepasst

wenn ich in der AG richtig aufgepasst habe, dann haften die Parteien nämlich als Gesamtschuldner.

kommentiert von Referendar (Gast) @ 11. Mrz, 12:18
Nachtrag

wobei man natürlich anmerken muss, daß durch die Voschußpflicht für Gerichtskosten eine gewisse Sicherheit besteht... allerdings nicht m Verfahren nach §§ 935, 940 ZPO
kommentiert von Brandau (Gast) @ 11. Mrz, 12:32
wirklich?

Die Frage ist ja, wer sie sonst zahlen soll. Der Staat? Macht auch wenig Sinn. Immerhin ist auch aus dem später ergehenden Kostenfestsetzungsbeschluß eine Vollstreckung über die nächsten 30 Jahre möglich.
Das jetztige System hat den Vorteil, dass jeder Kläger selbst prüfen muss, ob sich die Klage lohnt. Wer gegen jemanden klagt der absolut blank ist und auch nie mehr Geld haben wird geht eben ein gewisses Risiko ein auf weiteren Kosten sitzen zu bleiben.
Viel ungerechter finde ich es von jemanden, der Prozesskostenhilfe bezieht auf einen sehr hohen Betrag verklagt zu werden. Dann muß derjenige sich einen Anwalt nehmen und selbst wenn er die Klage gewinnt (vielleicht sogar klar gewinnt) bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen.

kommentiert von Ilvy (Gast) @ 11. Mrz, 17:24


"Viel ungerechter finde ich es von jemanden, der Prozesskostenhilfe bezieht auf einen sehr hohen Betrag verklagt zu werden. Dann muß derjenige sich einen Anwalt nehmen und selbst wenn er die Klage gewinnt (vielleicht sogar klar gewinnt) bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen."

Nö. Auch derjenige, der von einer PKH-Partei verklagt wird und gewinnt, hat einen Kostenerstattungsanspruch. Ob und wie dieser zu realisieren ist, ist eine andere Frage.
kommentiert von Brandau (Gast) @ 12. Mrz, 09:28
Schon klar

Klar hat er einen Kostenerstattungsanspruch, aber der ist ja nichts wert.
Mit ist klar, dass es nicht anders geht, schließlich kann bei der Prozesskostenhilfe nur eine vorläufige Prüfung stattfinden.
Aber bei der eigenen Klage hat man immerhin die Möglichkeit gehabt sich zu entscheiden. Wird man verklagt hat man diesen Entscheidungsspielraum nicht. Insofern ist es unverschuldeter und damit eben auch härter für den Einzelnen
kommentiert von Jimmy (Gast) @ 11. Mrz, 13:26


Warum himmelschreiend??
Man muss sich immer vor Augen halten, dass im Zivilprozess der Staat durch sein Gerichtssystem dabei hilft, private Ansprüche gegen den Vertragspartner, den man sich immerhin selber ausgesucht hat, durchzusetzen. Warum soll dann der Staat dafür auch noch auf den Kosten sitzen bleiben??
Wenn der Unterliegende kein Geld hat, zahlt der, der das System genutzt sich einen schönen Titel zu besorgen. Genau richtig so!

kommentiert von skugga (Gast) @ 11. Mrz, 14:17
dito

Wenn ich dem Gericht sage: "Du, liebes Gericht, arbeite für mich!", dann gilt eben: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Daß ich meinen Erstattungsanspruch dem Gegner gegenüber eventuell nicht durchsetzen kann, braucht das Gericht nicht zu interessieren.
kommentiert von uzi~ (Gast) @ 11. Mrz, 15:13
Himmelschreiend

ist vielleicht ein wenig übertrieben. Was ich daran aber gut verstehen kann ist doch, dass der Staat, wenn er denn Geld zu bekommen hat, sich es holt - egal von wem. Und wenn es - wie in dem oben beschriebenen Fall - bei dem ist, der es beim besten Willen nicht verdient hat, dann trotzdem.

Dass man da verärgert ist, ist doch verständlich.
kommentiert von Rolf Schälike (Gast) @ 12. Mrz, 07:42
Dipl.Physiker

Bei Prozessen mit Prozesskostenhilfe, die z.B. verurteilte Mörder bei Klagen gegen Internet-Archive erhalten, kann sich der Staat diese Kosten auch in den nächsten 30 Jahren nicht holen, wenn diese Kläger verlieren.

Schon oft geschehen. Die Beklagten bleiben auf Ihren sehr hohen Anwaatskosten sitzen.

Mir sind solche Kläger bekannt, deren Schuldnekonto, unterstützt über die Prozesskostenhilfe, wächst.

Ob das gerecht oder ungerecht ist, mögen andere entscheiden.

Die Kläger werden das jedenfalls als gerecht empfinden.

kommentiert von Sebastian (Gast) @ 12. Mrz, 08:12


zum Thema PKH:

Es entsteht hier der Eindruck, dass für jede noch so an den Haaren herbeigezogene Forderung dem Kläger PKH gewährt wird. Wenn aber der Kläger in der Lage ist, die hinreichenden Erfolgsaussichten seines Begeherens zu belegen und der Beklagte diese nicht zu entkräften vermag, sehe ich keinen Grund, dem Kläger die Unterstützung zu versagen. Warum auch? Dass dieser Schutzmechanismus manchmal versagt, kann aber nun wirklich nicht dem mittellosen Kläger angelastet werden.

kommentiert von Brandau (Gast) @ 12. Mrz, 09:32


Hinreichende Erfolgsaussichten lassen sich schaffen. Man muss meist nur Zeugen für einen bestimmten Sachverhalt benennen. Da das Gericht deren Aussage nicht vorwegnehmen kann wird es meist zunächst einmal die PKH gewähren, wenn man es vernünftig darstellt. Selbst wenn die benannten Zeugen dann nicht viel mitbekommen haben ist das Verfahren erst einmal losgetreten
kommentiert von larabel (Gast) @ 13. Mrz, 12:29
@Brandau

"Hinreichende Erfolgsaussichten lassen sich schaffen." Das ist ein sehr interessanter Satz. Und im späteren Zusammenhang mit "Selbst wenn ..., ist das Verfahren erst einmal losgetreten", finde ich das ganze recht bedenklich.

Natürlich ist der PKH Beantragende meist tatsächlich darauf angewiesen, dass PKH gewährt wird, weil er sich dann die Klage gar nicht leisten könnte. Das heißt aber nicht - und hier kommt man zu dem, was Sebastian sagte -, dass man alle möglichen Argumente für eine bestehende Erfolgsaussicht zusammenklaubt, fingiert oder sonstwas, nur um die Schutzfunktion der PKH auszuhebeln, weil man eben schwer PKH bekommt.

Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz.


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