zum sinn des empfangsbekenntnisses
von kb_mechich habe ja schon kenntnisnahmezettel meines lieblingslandgerichtes bekommen, die einen schriftsatz gegen eb zustellen sollten, wo aber kein schriftsatz dran hing. oder auch schon mal ein urteil zugestellt bekommen, ohne dass da ein eb dran hing.
heute mache ich die post auf und entnehme dem umschlag ein einzelnes eb. ohne was dran. nicht mal eine verfügung. aber unter der rubrik 'kurze bezeichnung des schriftstücks' ist eingetragen: 'b v. 19.04.08 u. ss v. 02.05.2008'.
völlig unabhängig davon, dass der 19.04. ein samstag ist und die angelegenheit ein aktenzeichen trägt, dass wir nicht kennen, faxt cheffe auf dem eb zurück:
heute mache ich die post auf und entnehme dem umschlag ein einzelnes eb. ohne was dran. nicht mal eine verfügung. aber unter der rubrik 'kurze bezeichnung des schriftstücks' ist eingetragen: 'b v. 19.04.08 u. ss v. 02.05.2008'.
völlig unabhängig davon, dass der 19.04. ein samstag ist und die angelegenheit ein aktenzeichen trägt, dass wir nicht kennen, faxt cheffe auf dem eb zurück:
'eb hier, b und ss nicht. was los?'
gepostet am 08.05.2008, 11:04 h, in looserkartei










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