deutliche töne
von kb_mechdie von uns vertretene ältere dame kann eine gewisse - für den rechtsstreit entscheidende - tatsachenbehauptung nicht nachweisen. sie kann weder vor noch zurück. sie lässt sich vom lg-richter zu einem vergleich breitschlagen, der ihr wenigstens einen großteil der kosten erspart. später wird der vergleich widerrufen. von der gegenseite. es kommt zum urteil.
im berufungsverfahren konnten wir nun die urkunden vorlegen, die in der ersten instanz fehlten. das olg schreibt in seinem urteil nicht nur was von beweisnot auf unserer seite. der senat erhebt schwere vorwürfe gegen die gegnerin. sie habe die lg-kammer und später auch den senat in den jeweiligen verhandlungen 'bewusst und vorsätzlich belogen' und 'den tatbestand des prozessbetrugs erfüllt'.
ich habe noch nie so einen deutlich abfälligen 'ton' in einem urteil gelesen.
im berufungsverfahren konnten wir nun die urkunden vorlegen, die in der ersten instanz fehlten. das olg schreibt in seinem urteil nicht nur was von beweisnot auf unserer seite. der senat erhebt schwere vorwürfe gegen die gegnerin. sie habe die lg-kammer und später auch den senat in den jeweiligen verhandlungen 'bewusst und vorsätzlich belogen' und 'den tatbestand des prozessbetrugs erfüllt'.
ich habe noch nie so einen deutlich abfälligen 'ton' in einem urteil gelesen.
gepostet am 12.06.2008, 13:28 h, in die anderen - 558 mal gelesen









