begriffserklärung
von kb_mechzda, (sowohl sub. als auch: verb, adj.): abk. für: zu den akten; gerne auch die anweisung an den azubi: mach mal zda, sprich: hefte diese loseblattsammlung in die jeweils zugehörige akte; es kann durchaus sein, dass die ein oder andere akte schon seit jahren abgelegt ist; keinesfalls dürfen diese dokumente ein aktenzeichen tragen, dass dem jeweiligen azubi dabei hilft, das schriftstück in die richtige akte zu heften;
zda-körbchen, das (sub., m.): schreibtischkästchen im a4-format, zumeist auf dem tisch des rechtsanwalts / sachbearbeiters zu finden, in dem in möglichst ungeordneter weise handschriftliche anweisungen, dokumente für den zda-vorgang (s. o.), rechungen und ähnliches eingebracht werden; auf jeden fall der ort zur weitergabe wichtiger, dringender anweisungen, weil es ein mal am tag geleert wird;
zda-körbchen, das (sub., m.): schreibtischkästchen im a4-format, zumeist auf dem tisch des rechtsanwalts / sachbearbeiters zu finden, in dem in möglichst ungeordneter weise handschriftliche anweisungen, dokumente für den zda-vorgang (s. o.), rechungen und ähnliches eingebracht werden; auf jeden fall der ort zur weitergabe wichtiger, dringender anweisungen, weil es ein mal am tag geleert wird;
gepostet am 12.06.2008, 14:17 h, in ausbilderchen - 482 mal gelesen










zA: zur Akte. Scheint nur eine zu geben, wo die losen Blätter rein müssen, sehr gut - wenn man herausgefunden hat, welche gemeint ist.
zdA: zu den Akten. Die Blattsammlungen gehören tatsächlich in mehrere Akten, weil Parallelfälle oder sonstige Beziehungen der Akten zueinander.
zu allen Akten: Das schreibt sie tatsächlich aus. In der Regel heißt das so viel wie zu allen Akten des Mandanten (weil mehrere Mandate dazu vorhanden) oder aber es ist tatsächlich mal an der Blattsammlung erkennbar, zu welchen 'allen' Akten - auch völlig unterschiedlich - das gehört.
Hach ja, lieben wir nicht alle die Ablage?
Übrigens: ist zda-körbchen nicht n. anstatt m.?