kurz zitiert
von kb_mechnachfolgend ein zitate aus einem schriftsatz:
"die erstinstanzlich mit der sache befasste kammer [...] verfügte offensichtlich - neben einer vielzahl weiterer unzulänglichkeiten - nicht über die fähigkeit, sich in lebenssachverhalte hineinzuversetzen, die wir für den beklagten umfangreich und unter beweisantritt aufgezeigt hatten."
interessant an der sache ist, dass der beklagte, für den hier vergetragen wird, laut erstinstanzlichem urteil nur 52 % der klageforderung zahlen soll.
"die erstinstanzlich mit der sache befasste kammer [...] verfügte offensichtlich - neben einer vielzahl weiterer unzulänglichkeiten - nicht über die fähigkeit, sich in lebenssachverhalte hineinzuversetzen, die wir für den beklagten umfangreich und unter beweisantritt aufgezeigt hatten."
interessant an der sache ist, dass der beklagte, für den hier vergetragen wird, laut erstinstanzlichem urteil nur 52 % der klageforderung zahlen soll.
gepostet am 17.06.2008, 09:43 h, in looserkartei - 436 mal gelesen
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