anonymität
von kb_mechmich erreichte letzte woche eine e-mail eines rechtsanwalts, der sich darüber echauffierte, dass wir unser blog anonym führen. es sei
aber was bitte ist ein anspruchstellender berechtigter?
"nach maßgabe höchstrichterlicher rechtsprechung, dass in einem impressum klarnamen verwendet werden müssen, insbesondere für eine kontaktierung anspruchsstellender berechtigter."also wenn ich die 'höchstrichterliche rechtsprechung' richtig verstanden habe, braucht ein privates blog kein impressum. punkt.
aber was bitte ist ein anspruchstellender berechtigter?
gepostet am 02.07.2008, 09:13 h, in looserkartei - 1024 mal gelesen









