dinge, die nutzlos sind
von kb_mecherfahrungswerte aus dem kanzleialltag:
(kleine artikelserie - teil 1)
es bring nichts ...
1. ... auf einen schriftsatz vorne drauf zu schreiben: 'eilt! bitte sofort vorlegen' - selbst wenn man es faxt, die meisten richter lassen sich die gerichtsakte erst vorlegen, wenn auch das original vorliegt (so mal die auskunft einer geschäftsstelle - neuerdings: serviceeinheit).
2. ... bei gericht anzurufen und anzukündigen, dass die azubine soundso in den nächsten dreißig minuten die gerichtsakte abholt. die serviceeinheit hat die akte womöglich schon per post auf den weg gebracht, selbst wenn man in dem akteneinsichtsgesuch schreibt: 'die geschäftsstelle wird gebeten, unser sekretariat anzurufen, wann die gerichtsakte abholbereit in der geschäftsstelle liegt.'
3. ... 'wir bitten höflich um eine zeitnahe terminierung, da der / die beklagte bereits gegen die klägerin vollstreckt' in eine zwangsvollstreckungsgegenklage zu schreiben (in jenem - und anderen - fällen wurde erst drei monate - oder länger - später terminiert).
4. ... korrespondenz mit behörden sowohl per telefax als auch im original zu verschicken, wird eh nicht schneller bearbeitet (vgl. 1. und ersetze richter gegen sachbearbeiter).
wie gesagt: das sind erfahrungswerte an den AGs, LGs und OLGs in NRW.
mich würde interessieren, ob andere die gleiche oder noch mehr solcher ratschläge 'in der tasche' haben.
der nächste teil kommt morgen gegen 11:30 h
(kleine artikelserie - teil 1)
es bring nichts ...
1. ... auf einen schriftsatz vorne drauf zu schreiben: 'eilt! bitte sofort vorlegen' - selbst wenn man es faxt, die meisten richter lassen sich die gerichtsakte erst vorlegen, wenn auch das original vorliegt (so mal die auskunft einer geschäftsstelle - neuerdings: serviceeinheit).
2. ... bei gericht anzurufen und anzukündigen, dass die azubine soundso in den nächsten dreißig minuten die gerichtsakte abholt. die serviceeinheit hat die akte womöglich schon per post auf den weg gebracht, selbst wenn man in dem akteneinsichtsgesuch schreibt: 'die geschäftsstelle wird gebeten, unser sekretariat anzurufen, wann die gerichtsakte abholbereit in der geschäftsstelle liegt.'
3. ... 'wir bitten höflich um eine zeitnahe terminierung, da der / die beklagte bereits gegen die klägerin vollstreckt' in eine zwangsvollstreckungsgegenklage zu schreiben (in jenem - und anderen - fällen wurde erst drei monate - oder länger - später terminiert).
4. ... korrespondenz mit behörden sowohl per telefax als auch im original zu verschicken, wird eh nicht schneller bearbeitet (vgl. 1. und ersetze richter gegen sachbearbeiter).
wie gesagt: das sind erfahrungswerte an den AGs, LGs und OLGs in NRW.
mich würde interessieren, ob andere die gleiche oder noch mehr solcher ratschläge 'in der tasche' haben.
der nächste teil kommt morgen gegen 11:30 h
gepostet am 10.09.2008, 09:27 h, in alltagswahnsinn - 966 mal gelesen









