alltagswahnsinn
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kb_mech
es verabschiedete sich der rechtsanwalt von seinem sekretariat mit den worten:
"ich bin ab zur zwangsfortbildung; tschüss!"
der dies aussagende rechtsanwalt ist fachanwalt für irgendwas und muss dahin, weil er sonst haue von der kammer kriegt.
aber ich finde das wort 'zwangsfortbildung' einfach klasse. und berichtenswert.
gepostet am 18.11.2008, 12:38 h, in
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kb_mech
folgende story fiel mir heute bei der reha wieder ein, die ich dem geneigten leser gerne vortragen möchte:
ein junger mann wollte in seinen ferien in einem hotel jobben und sich etwas dazuverdienen. die restaurantleitung des hotels bietet ihm im ersten gespräch einen vertrag für sechs wochen mit einer pauschale von € 1600 brutto an. er soll da kellnern. er fand das angebot gut und begann mitdem servieren.
in der vierten woche des "praktikums" - wie es offiziell hieß - kam die leiteren der gastronomie zu ihm und bat ihn, einen vorbereiteten arbeitsvertrag zu unterschreiben, in dem sie 'nochmal alles besprochene zusammengefasst' habe. er stellt beim studium dieser "zusammenfassung" mit, dass ihm dort eine praktikumsvergütung von € 800 pro monat zugesichert wird.
das hieß in diesem fall: € 1200 für das gesamte praktikum. diesen angebotenen vertrag hat er natürlich dann nicht unterschrieben. nach ablauf des praktikums hat er uns beauftragt, den gesamtbetrag einzutreiben. was wir auch getan haben.
vor einem arbeitsgericht einigte man sich später darauf, dass der "praktikant" insgesamt € 1300 erhält. nur: dieses geld hat er nie gesehen. ihm wurde noch in der mündlichen verhandlung ein scheck übergeben, der platzte. zwei wochen später meldete das hotel insolvenz an.
super gelaufen
gepostet am 30.10.2008, 14:31 h, in
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kb_mech
unsere liebe nachtschwester hat von uns zwei postits bekommen, auf denen wir unsere bestellwünsche notiert hatten. unter dem jeweiligen namen also die bestellung nach karte.
der pizzabote brachte - abzüglich dem, was die beiden nachtschwestern bestellt hatten - :
pizza funghi
pizza truffa
dönerteller groß
spaghetti carbonara
1/2 l. cola
1 l. cola
1/2 l. sprite
der bestellzettel an die nachtschwester sah so aus:
mal sehen, wer den witz der situation kapiert...
frage an die referendare und meine azubiene, die hier natürlich mitliest: mit welcher begründung macht man den kauf rückgängig?
gepostet am 17.09.2008, 15:03 h, in
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kb_mech
erfahrungswerte - teil 2:
soll's schnell gehen, es bringt eher was ...
1. ... schriftsätze die sehr eilig sind, direkt in die geschäftsstelle zu bringen und dort mündlich nachdrücklich auf die eilbedürftigkeit der sache hinzuweisen.
2. ... persönlich bei dem zuständigen rechtspfleger nach vorheriger telefonischer 'vorbereitung' vorzusprechen, ihm den pfüb-antrag nebst aller anlagen auszuhändigen und bei ihm zu warten, bis der pfüb erlassen ist; dann mit diesen pfüb in der hand auf die gerichtsvollzieherverteilerstelle und dem entsprechenden eilgerichtsvollzieher (soweit im bezirk vorhanden*) mitsamt begründetem auftrag** zu geben.
3. ... mit dem akteneinsichtsgesuch in schriftlicher form bei der geschäftsstelle persönlich vorsprechen und dem jeweiligen sachbearbeiter anbieten, die akte gleich mitzunehmen, was vorher schon telefonisch angekündigt war. der die akte abholende 'bote' sollte namentlich dann in dem akteneinsichtsgesuch erwähnt werden und - nur für den fall, dass da ein besonders korrekter geschäftsstellenfuzzi sitzt - seinen personalausweis dabei haben.
wie gesagt: das sind erfahrungswerte an den AGs, LGs und OLGs in NRW.
mich würde interessieren, ob andere die gleiche oder noch mehr solcher ratschläge 'in der tasche' haben.
* manch landgericht verfügt nicht über einen eilgerichtsvollzieher. daher sollte man schon vor pfüb-beantragung den namen, die adresse und die handy-nummer des für den drittschuldner zuständigen gerichtsvollziehers kennen und mit ihm eventuell schon den auftrag vorbesprochen haben.
** erfolgreich war in vielen fällen bei mir ein gv-auftrag zusammen mit einem antrag auf eilzustellen, wenn ich geschrieben hatte: 'die zwangsvollstreckung ist in dieser angelegenheit besonders eilbedürftig, da der schuldner versuchen wird, sein vermögen so umzuschichten, dass dem gläubiger eine vollstreckung beim drittschuldner unmöglich gemacht wird.'
gepostet am 11.09.2008, 09:32 h, in
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kb_mech
erfahrungswerte aus dem kanzleialltag:
(kleine artikelserie - teil 1)
es bring nichts ...
1. ... auf einen schriftsatz vorne drauf zu schreiben: 'eilt! bitte sofort vorlegen' - selbst wenn man es faxt, die meisten richter lassen sich die gerichtsakte erst vorlegen, wenn auch das original vorliegt (so mal die auskunft einer geschäftsstelle - neuerdings: serviceeinheit).
2. ... bei gericht anzurufen und anzukündigen, dass die azubine soundso in den nächsten dreißig minuten die gerichtsakte abholt. die serviceeinheit hat die akte womöglich schon per post auf den weg gebracht, selbst wenn man in dem akteneinsichtsgesuch schreibt: 'die geschäftsstelle wird gebeten, unser sekretariat anzurufen, wann die gerichtsakte abholbereit in der geschäftsstelle liegt.'
3. ... 'wir bitten höflich um eine zeitnahe terminierung, da der / die beklagte bereits gegen die klägerin vollstreckt' in eine zwangsvollstreckungsgegenklage zu schreiben (in jenem - und anderen - fällen wurde erst drei monate - oder länger - später terminiert).
4. ... korrespondenz mit behörden sowohl per telefax als auch im original zu verschicken, wird eh nicht schneller bearbeitet (vgl. 1. und ersetze richter gegen sachbearbeiter).
wie gesagt: das sind erfahrungswerte an den AGs, LGs und OLGs in NRW.
mich würde interessieren, ob andere die gleiche oder noch mehr solcher ratschläge 'in der tasche' haben.
der nächste teil kommt morgen gegen 11:30 h
gepostet am 10.09.2008, 09:27 h, in
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kb_mech
seit gestern schreibe ich an einer klage, die nun schon 56 seiten umfasst. von den etwa 30 anlagen, die ich dazu aus den verwurschtelten ordnern der mandantin mühsam herausgesucht habe, ganz zu schweigen. satte 11 stunden meiner arbeitszeit - cheffes saß etwa vier stunden an dem diktat - raubte mir dieses ding.
und heute kommt so ganz nebenbei der cheffe ins büro und sagt, dass er gestern bei einem guten wein und ein paar noch besseren zigarren den gegenanwalt und gleichzeitig gegner dazu gebracht hat, dass er doch ohne klage zahlt. was dieser auch wohl getan hat, weil ich schon im homebanking die gutschrift sehen kann.
natürlich freut man sich, dass die sache gut für die mandantin ausgegangen ist. auf der anderen seite ärgert man sich über den einenen aufwand, den man nun wohl umsonst habt hat.
gepostet am 16.07.2008, 16:45 h, in
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kb_mech
die klage hat hat drei anträge, vier seiten begründung und neun anlagen, je eine seite. der mandant muss knapp vierzehntausend euro gerichtskosten zahlen.
jetzt stellt er telefonisch die frage, ob die gerichte sich ihres preis / leistungsverhältnisses bewusst sind. cheffes antwort: ja. sie ändern trotzdem nichts.
gepostet am 14.07.2008, 11:41 h, in
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kb_mech
bisher zwei mal habe ich in meiner zeit als kleinstbuden-mechanikerin einen brief geöffnet, in dem die jeweilige rechtsanwaltskammer um stellungnahme zu einer beschwerde eines kollegen gegen cheffe auffordert.
das erste mal war eine beschwerde einer rechtsanwältin, die behauptete, wir hätten bei einer zustellung von anwalt zu anwalt das empfangsbekenntnis "trotz wiederholter aufforderung nicht zurückgesendet". was an sich richtig ist, da wir ihr drei mal hintereinander auf ihre aufforderung gefaxt hatten, dass wir sowohl schriftsatz als auch eb nicht erhalten haben. der sachbearbeiter der kammer machte sich die sache recht einfach: er bat die beschwerdeführerin, die zustellung nochmals bei ihr im büro zu prüfen. kurz darauf nahm sie die zustellung nochmals - diesmal erfolgreich - vor und nahm die beschwerde zurück.
die zweite beschwerde war dagegen gerichtet, dass sich cheffe in einer bestimmten mündlichen verhandlung zu einer bemerkung in richtung der gegenseite bewogen fühlte, die der sich beschwerende als persönliche beleidigung aufnahm. cheffe habe etwas gesagt wie: 'da hat die beklagtenseite geschlampt. die anlagen waren nämlich nicht hinter dem schriftsatz.' interessant wurde die sache dadurch, dass der gegner wohl den richter zu einer eingabe an die kammer gebeten hatte. das ging nach hinten los, denn dieser schrieb, dass diese bemerkung, an die er sich gut erinnern konnte, als kritik von ihm kam. was die sache zum abschmieren brachte.
heute schreibe ich selbst eine solche beschwerde nach diktat. aber heute geht es um die nichtherausgabe von diversen ordnern an den ehemaligen mandanten. und auch darum, dass der ehemalige rechtsanwalt des mandanten weder auf anrufe noch auf faxe noch auf schreiben reagiert.
gepostet am 09.07.2008, 10:50 h, in
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kb_mech
wo ich schon mal nicht so viel zu tun habe, berichte ich mal über eine situation, die schon etwas länger her ist: zwei bekannte von cheffe aus meiner früheren anstellung kamen eines mittags ins büro und wollten wegen einer btm-sache mit cheffe sprechen. er war noch 'zu mittag' draußen unterwegs und ich bat die herren, im besprechungszimmer zu warten.
ich greife kurz vor: anlass der besprechung war ein strafverfahren, weil die herren mit einigen vorgefertigten joints von venlo nach duisburg fahren wollten und dabei erwischt worden sind. letztlich konnten wir kaum was für sie tun.
wieder zurück zur story: jedenfalls warteten beide brav im besprechungszimmer auf cheffe. nach etwa zwanzig minuten nahm ich einen feinen, süßen, mir ja aus jugendtagen bekannten geruch wahr. als ich die beiden freundlich bat, dies nicht zu tun, jedenfalls nicht in unseren räumlichkeiten, wurde mir nur achselzuckend ein zug angeboten. und da kam cheffe rein.
"habt ihr schon ohne mich angefangen?" fragt er verschmitzt. klar, er wusste ja, dass die beiden kommen und warum, nur nicht wann. dann zog er seinen kumpels erst einmal die ohren lang und entschuldigte sich bei mir.
gepostet am 03.07.2008, 14:15 h, in
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kb_mech
cheffe ist für ein paar tage weg. ich habe schon die kanzlei soweit auf vordermann gebracht, dass es wie geleckt aussieht. alles ist abgearbeitet und nichts liegt mehr rum. grünes licht auf allen stationen. die post sagt, dass sie keinen urlaub macht und stellt werbung zu. das heißt: heute morgen fängt das sommerloch an.
das azubienchen hab ich nach haus geschickt, weil nichts zu tun ist. cheffe ruft gegen nachmittag an und fragt, ob nichts passiert ist. derweil schraube ich ein wenig am design vom blog, soweit ich das kann. oder ich schau mir 'ne dvd an. cheffe hat ja seine filmsammlung hier im büro.
letztes jahr fragte cheffe in einem seiner abendlichen telefonate, was ich denn so gemacht habe. wahrheitsgemäß antwortete ich: ich wiederholte den ersten absatz dieses beitrags. danach meinte er doch tatsächlich: 'also wenn nichts los ist, schauen sie sich ein paar filme aus meiner sammlung an.' er nennt ein paar titel, die ihm gefallen haben und meint dann: 'und wenn bis 15:00 uhr immer noch nix los ist, schalten sie den ab ein und hauen ab. bis morgen dann.'
nett von ihm. dafür erwartet er aber auch, dass - wenn was los ist - man dann springt. und zwar solange, bis alles erledigt ist. damit konnte ich bisher gut umgehen.
gepostet am 30.06.2008, 15:33 h, in
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