endlos (7)
von kb_mechin dieser kategorie berichtete ich über ein jahre andauerndes mandat, das hier endete. und zwar mit mandatsentzug. nicht etwa, weil wir was falsch gemacht haben – nein. weil die mandantschaft offenbar geld sparen wollte. durch nichtzahlung angefallenen und abgerechneten honorars.
nachdem nun mehrfach die zahlung angemahnt wurde, hat cheffe beschlossen, töchterchen, söhnchen und prokuristen zu verklagen. stundenhonorar, hilfsweise brago. erstinstanzlich haben wir dann nach etwa einem halben jahr, zwei mündlichen verhandlungen und beweisaufnahme gewonnen. zu 100 %! das ist in honorarprozessen wohl selten, hier aber gerecht.
natürlich wird da berufung eingelegt. das können die drei ja nicht auf sich sitzen lassen. vor allem, weil das landgericht in der urteilsbegründung auf betrug abstellt. das olg hat da seine probleme mit. zunächst möchte es eine genauere aufstellung haben, wie die einzelnen abgerechneten stunden zustande gekommen sind. das wird erledigt.
hiernach äußert es in einem hinweis die auffassung, dass cheffe mit dem firmeneigner (väterchen) eine art gbr-vertrag eingegangen ist. gesellschaftsanteil von cheffe soll die einbringung anwaltlicher tätigkeiten sein. die zweitinstanzliche entscheidung war – trotz unserer scharfen kritik an der ‚gbr-lösung’ des senats – eine 50/50-entscheidung. die hälfte der eingeklagten beträge bekommen wir zugesprochen, da sie mandate betreffen, die nicht innerhalb dieser fiktiven gbr entstanden sind. die andere hälfte betreffen angeblich diese gbr und werden abgesprochen. natürlich wurde die revision nicht zugelassen.
sowohl unsere als auch die nichtzulassungsbeschwerde der gegner schmiert ab. den verlust schreiben wir ‚rache’ knurrend ab und kümmern uns jetzt vordringlich um die zwangsvollstreckung. das wird noch ein spass.
nachdem nun mehrfach die zahlung angemahnt wurde, hat cheffe beschlossen, töchterchen, söhnchen und prokuristen zu verklagen. stundenhonorar, hilfsweise brago. erstinstanzlich haben wir dann nach etwa einem halben jahr, zwei mündlichen verhandlungen und beweisaufnahme gewonnen. zu 100 %! das ist in honorarprozessen wohl selten, hier aber gerecht.
natürlich wird da berufung eingelegt. das können die drei ja nicht auf sich sitzen lassen. vor allem, weil das landgericht in der urteilsbegründung auf betrug abstellt. das olg hat da seine probleme mit. zunächst möchte es eine genauere aufstellung haben, wie die einzelnen abgerechneten stunden zustande gekommen sind. das wird erledigt.
hiernach äußert es in einem hinweis die auffassung, dass cheffe mit dem firmeneigner (väterchen) eine art gbr-vertrag eingegangen ist. gesellschaftsanteil von cheffe soll die einbringung anwaltlicher tätigkeiten sein. die zweitinstanzliche entscheidung war – trotz unserer scharfen kritik an der ‚gbr-lösung’ des senats – eine 50/50-entscheidung. die hälfte der eingeklagten beträge bekommen wir zugesprochen, da sie mandate betreffen, die nicht innerhalb dieser fiktiven gbr entstanden sind. die andere hälfte betreffen angeblich diese gbr und werden abgesprochen. natürlich wurde die revision nicht zugelassen.
sowohl unsere als auch die nichtzulassungsbeschwerde der gegner schmiert ab. den verlust schreiben wir ‚rache’ knurrend ab und kümmern uns jetzt vordringlich um die zwangsvollstreckung. das wird noch ein spass.
gepostet am 19.10.2007, 10:07 h, in beinahe endlos - 384 mal gelesen









