looserkartei
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kb_mech
ich habe ja schon kenntnisnahmezettel meines lieblingslandgerichtes bekommen, die einen schriftsatz gegen eb zustellen sollten, wo aber kein schriftsatz dran hing. oder auch schon mal ein urteil zugestellt bekommen, ohne dass da ein eb dran hing.
heute mache ich die post auf und entnehme dem umschlag ein einzelnes eb. ohne was dran. nicht mal eine verfügung. aber unter der rubrik 'kurze bezeichnung des schriftstücks' ist eingetragen:
'b v. 19.04.08 u. ss v. 02.05.2008'.
völlig unabhängig davon, dass der 19.04. ein samstag ist und die angelegenheit ein aktenzeichen trägt, dass wir nicht kennen, faxt cheffe auf dem eb zurück:
'eb hier, b und ss nicht. was los?'
gepostet am 08.05.2008, 11:04 h, in
looserkartei
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kb_mech
mir ist fuppes schnuppe. dem cheffe sein ding ist schalke. und wie cheffe am montag hier rumgurkte und sich drei löcher in den bauch freute, als irgendso ein mensch gehen musste, den er nie mochte. der trainer, wie ich so höre.
mir egal. das einzige, was ich mit schalke am hut hab, ist, dass ich mir am jahresende das biathlonspektakel in der arena in gelsenkirchen antu.
wir haben ja auch so viel zeit, uns über sowas zu freuen und uns über anderes (wieder nicht meister geworden, blablabla) aufzuregen. als wäre fußball das wichtigste... klar. wenns ne weltmeisterschaft ist oder so.
aber muss man über den lokalen kick reden, wenn es drei uhr nachmittags ist, drei fristen heute ablaufen und noch nichts diktiert ist?
nein, wir haben keine probleme.
gepostet am 16.04.2008, 15:12 h, in
looserkartei
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kb_mech
gegen den gegner ist ein versäumnisurteil ergangen. wir freuen uns und ich bereite mich auf die zwangsvollstreckung vor. doch: der gegner beantragt wiedereinsetzung in den vorigen stand. mit folgender geschichte:
nachdem er das versäumnisurteil zugestellt bekommen hat, bestellt sich sein anwalt und bekommt erst einmal akteneinsicht. er stellt dort fest, dass die zustellung der klage - laut zustellungsurkunde - am 13.12.2007* durch einwurf in seinen briefkasten erfolgte. in der hierauf folgenden nacht wurde die briefkastenanlage seines wohnhauses von unbekannten angezündet. hiergegen habe er - nachdem er am 25.12.2007* aus dem urlaub zurückkehrte - anzeige erstattet. zur begründung seines antrages legt er nicht nur seine urlaubsbuchung, die anzeige bei der polizei und seine eidesstattliche versicherung vor, sondern auch mehrere weitere eidesstattliche versicherungen von hotelangestellten und mitreisenden aus seinem urlaub, seiner nachbarin, die den brand gemeldet hatte, einem polizeibeamten, der die anzeige aufgenommen hatte und - da sieh mal einer guck! - eine ev von einem der feuerwehrmänner, die den brand gelöscht haben.
da war mal einer sehr, sehr gründlich. die wiedereinsetzung bekommt er bestimmt, wir stemmen uns - nach rücksprache mit der mandantschaft - nicht dagegen. soll er doch. dafür verliert er den prozess. hoffentlich.
*natürlich nur beispielhaftes datum
gepostet am 18.03.2008, 12:59 h, in
looserkartei
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kb_mech
vor einiger zeit erhielten wir per mail die anfrage, ob wir ein bestimmtes mandat übernehmen wollten. an die mail waren gefühlte dreihunderttausend eingescannte seiten angehängt, offensichtlich ein aktenauszug. cheffe meinte, er kümmere sich selbst darum und ich bräuchte bis auf das anschreiben sonst nichts auszudrucken. tatsächlich hat er sich am folgenden wochenende dann über die anlangeflut hergemacht und hierzu was an die mandantschaft geschrieben.
dann kam der anruf auf unsere rück-mail, in der cheffe riet, sich wegen dieser problemstellung doch mal in ruhe zusammenzusetzen, ausführlich die lage auszudiskutieren und dann der gegenseite eine einigung vorzuschlagen. die telefonische antwort: nä, wir warten lieber ab, ob die gegenseite klagt oder nicht. jut, wv in einem monat zwecks anruf bei mandant
jetzt liegt die klage auf cheffes tisch und er darf dem mandanten jetzt wieder mal erklären, warum es wesentlich besser gewesen wäre, sich außergerichtlich mit der gegenseite zwecks ausräumung des rechtsstreits zu verhandeln. das teilanerkenntnis habe ich schon geschrieben.
ein vergleich wäre von anfang an besser gewesen.
gepostet am 11.03.2008, 14:10 h, in
looserkartei
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stb_mech
wenn so ein sauhund kaum was auf seine honorarschuld gezahlt hat, so ist man sauer - und verklagt ihn zivil und versucht, die sta an die sache zu setzen (um druck auszuüben, wie der
bv so schön ausdrückte). wenn dieser dreistsack dann in seiner eingabe zur ermittlungsakte vortragen lässt, dass er auf das honorar einen vorschuss von 300,00 euro gezahlt hat (hauptforderung bei ca. 6.000,00) und deshalb meint, es gebe deshalb keinen eingehungsbetrug, so ist man wütend - und hofft, dass der sta nicht völlig bescheuert ist.
ist er auch nicht. er erhebt demnächst anklage.
gepostet am 07.03.2008, 11:54 h, in
looserkartei
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kb_mech
ich lese gerade mal wieder ein buch zum thema "rechtsanwalts-vergütung". und auch ein paar ausdrucke aus der
recherche meiner azubine zum thema time-sheets. interessant zu wissen ist die angebliche erkenntnis aus einer umfage, dass die meisten rechtsanwälte in zeitabrechnungen wohl angeben an welchem tag (datum) sie wieviel zeit (stunden) an welcher tätigkeit (was) sie gesessen haben. mehr nicht.
dies vergleiche ich mal mit einer rechnung einer anderen kleinstbude, die unser mandant bekommen hat. dort steht nicht nur das datum, sondern auch die uhrzeit der tätigkeit. von wann bis wann hat der rechtsanwalt an einer rechtsprechungsübersicht zu § xy gesessen. und wie lange hat er einen aktenvermerk hierzu diktiert? welcher referendar hat wie lange an welchem tag in einer olg-bücherei nach was für entscheidungen gesucht? all dies geht aus den time-sheets dieser kleinstbude hervor. sehr transparent.
ich frage mich nur, warum man so dreist ist und eine besprechung zwischen rechtsanwalt und referendar über die ergebnisse einer recherche des referendars gleich mal doppelt abrechnet: 1 stunde für den referendar und 1,3 stunden für den rechtsanwalt... da war einer nicht sorgfältig genug.
gepostet am 03.03.2008, 17:44 h, in
looserkartei
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kb_mech
explosionsartig verbreitete sich in den fabrikhallen in den letzten zwei monaten das gerücht, der eigetümer der firma habe krebs im endstadium und wolle so schnell wie möglich verkaufen. die etwa dreißig angestellten teilten sich daraufhin in zwei gruppen auf: 26 von ihnen wollten in den nächsten wochen kündigen, die restlichen vier (abteilungsleiter/vorarbeiter) machten dem alleingesellschafter über einen gemeinsam beauftragten rechtsanwalt ein angebot zur übernahme der geschäftsanteile.
nur: er ist weder krank noch verkaufswillig... .
gepostet am 18.02.2008, 11:02 h, in
looserkartei
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kb_mech
das begründen des anspruchs durch den gegnerischen rechtsanwaltes krankt schon daran, dass er noch nicht einmal nachweisen kann, dass er vom angeblichen anspruchsinhaber eine auf sich lautende vollmacht hat. es fehlt auch an der angeblichen abtretungsurkunde und natürlich der anspruchsgrundlage. klar, es gibt einen darlehensvertrag. eine zahlung des darlehens vom geber an den nehmer ist aber nicht dokumentiert. es gibt nämlich keinen überweisungsbeleg und auch keine quittung über eine barzahlung. und auch keine zeugen für eine geldübergabe. denn: der darlehensvertrag war nur zum schein geschlossen worden. und das können wir beweisen; das sagen wir aber nicht. nun wir sind sehr gespannt, wie denn der herr gegner die klage formulieren lässt. mandant sagt: "lassen wir den mal kommen".
ich notiere:
cheffe: gegner klagt und nimmt nach unserer klageerwiderung die klage zurück
kbmech: gegner klagt nicht und meldet sich auch nicht.
wiedervorlage: in drei monaten.
einsatz: mittagessen beim italiener um die ecke.
genauso steht es jetzt im fristenkalender. und cheffe hats abgezeichnet.
und ich überlege mir derweil die menüfolge.
gepostet am 13.02.2008, 14:52 h, in
looserkartei
von
stb_mech
dem mandanten wurde vor einiger zeit mal wieder auf seine konten gepfändet wegen der umsatzsteuer aus einem vorjahr. angekündigt wurde diese pfändung aber nicht. zumindest eine mahnunng sollte doch erfolgen, wenn schon auf den bescheid, der nicht zugegangen sein soll, nichts gezahlt wurde.
auf die frage von meinem cheffe an den zuständigen menschen beim finanzamt, wie denn der mandant jetzt die gehälter zahlen soll, wenn das finanzamt das konto dicht macht, sagt dieser:
"nun, als arbeitgeber hat er das geld für die gehälter zu haben."
gepostet am 24.01.2008, 11:31 h, in
looserkartei
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kb_mech
eine sekretärin weiß es zu schätzen, wenn sie im ausnahmefall freie hand über ihre arbeitszeit bekommt. wenn ein persönliches, medizinisches oder familiäres problem auftaucht, ist man für jedes entgegenommen sehr dankbar. das motiviert unter umständen sogar.
ich halte es für anprangernswert, wenn sich ein anwalt derart in rage brüllt, nur weil seine sekretärin um einen außerplanmäßigen freien tag bittet, weil der arzt, der ihr kind behandeln soll (
ads/ahds), eben nur an diesem einen tag einen kurzfristigen termin frei hat.
wenn sich mein cheffe sowas erlauben würde, ich wäre nicht mehr hier.
gepostet am 14.12.2007, 16:05 h, in
looserkartei