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randnotizen

beiträge vom 23.04.2008

updates zu älteren beiträgen

von kb_mech

die story mit dem umtriebigen zeugen hatte tatsächlich ein nachspiel. die entscheidung in der sache selbst war unspektakulär. krass war, dass gegen den zeugen / anstifter einiges in die wege geleitet wurde. das beste ist: wir haben nichts damit zu tun. der richter selbst hatte eine entsprechende notiz an die strafverfolgungsbehörden geleitet.

aus der steuerkanzlei ist zur aufsässigen azubine zu sagen, dass ihr nahegelegt wurde, die ausbildung woanders zu beenden. wer nicht hören will muss fühlen.

natürlich war die zwangsvollstreckung aus den gedankenspielen erfolgreich. und zwar sehr. leider meinte der schuldner dann gegen die zwangsvollstreckung vorgehen zu müssen. er hatte mich bei meinem "versuch, sittenwidrig an die adresse eines drittschuldners zu kommen" bemerkt und meint, dass das so nicht geht. wenn er meint...



beiträge vom 26.03.2008

am tellerrand

von kb_mech

in den randnotizen will ich mit dem neuen thema 'tellerrand' auf blogs aufmerksam machen, die sich meiner meinung nach lohnen, sie zu lesen oder zu abonnieren. heute mal gleich drei stück. sind mit heute erst alle aufgefallen, habe sie direkt abonniert. in meinem neuen feedreader. tolles teil.

der flügeladjutant:
ein kollege im web. und auch als blog. klar, dass man sich den mal anschauen muss. und der schreibstil gefällt mir. zum bleistift die story über inkassobüros und deren praxis.

das streetgirl:
ich finde es mutig, wenn jemand, der einem ungewöhnlichen oder gefährlichen job nachgeht, in einem blog drüber berichtet. das streetgirl macht das. sie ist prostituierte. und ich finde, sie schreibt gut. nicht nur über lustige dinge. aber auch. zum beispiel in der geschichte 'wingardium leviosa'.

die susann:
ein sehr informatives weblog. muss man sich mal in ruhe zu gemüte führen. besonders interessant finde ich den beitrag 'unfassbar oder wie dumm kann man eigentlich sein?'



beiträge vom 12.02.2008

lebenslang ist 'ne gute lösung

von stb_mech

die faz, das zdf und die nzz und viele andere berichten über die verurteilung von kaisa varis. nette lektüre über eine, die es einfach nicht lernen will. und ich liebe biathlon, kbmech auch. schaun uns jeden wettkampf an. aber was hat das jetzt mit dem thema zu tun? ganz einfach. kbmech und ich haben grade fleißig diskutiert, ob man das nicht auch anderswo einbringen kann. immerhin ist bei der ibu lebenslänglich eben lebenslänglich - buchstäblich.

ja, wir haben grad nichts zu tun. liegt hauptsächlich daran, dass kbmech heute mal früh feierabend machen konnte und ich krankgeschrieben bin. da köpfen wir heute mal 'nen piccolo und philosophieren über eine strafrechtsreform... ;-)

nein, nicht wirklich. aber das gehört auch mal hier rein.

was halten denn die strafrechtler zu dem vorschlag?



beiträge vom 05.02.2008

(k)ein bisschen viel verlangt

von kb_mech

als ich diesen post auf obiter dictum las, viel mir ein, dass ich wahrscheinlich als einzige reno in dieser stadt gestern gearbeitet habe. und vermutlich waren wir auch die einzige kanzlei die im umkreis von vielleicht gefühlten 200 km telefonisch erreichbar war.

natürlich war ich um halb neun im büro und natürlich waren übers wochenende schon gleich vier diktate in die warteschleife auf meinem schreibtisch getanzt. leicht angeheitert hat cheffe am sonntag morgen wohl 'ne einstweilige diktiert. brav wie ich bin, hab ich die geschrieben und ausgefertigt. er unterschreibt und bittet mich, den antrag zu gericht zu bringen. jawollja! bei dem thema angelangt, sprachen wir darüber, ob heute wohl in den hochburgen der karnevalsfritzen ein richter für eiliges sitzt. der oben genannte post und seine kommentare belehrten mich dann heute.

stellt sich die frage, ob so ein jecker richter denn rücksicht auf die eiligst rechtssuchenden und -benötigenden nimmt. meine antwort: nein.

dieser beitrag auf weblawg.de erinnerte mich an einen früheren beitrag von mir. es bleibt für mich sehr interessant, dass ein vier-tages-besäufnis als entschuldigung gut für (fast) jede fristverlängerung oder terminsverlegung ist.



beiträge vom 18.12.2007

ein paar gedanken zum erfolgshonorar

von kb_mech

bei jurabilis lese ich gerade diesen artikel über den neuen gesetzentwurf zum erfolgshonorar. ich kann mich an einige nicht zustande gekommene mandate in den letzten jahren erinnern, die sicherlich lukrativ gewesen wären, wenn man eine art erfolgshonorar hätte vereinbaren können. interesannt an der mitteilung ist folgender satz:
"Deshalb ermöglicht es der Vorschlag den Vertragsparteien, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf der Grundlage individueller und subjektiver Nutzen-Risiko-Erwägungen den besonderen Umständen der konkreten Rechtsangelegenheit Rechnung zu tragen."
trotzdem bleibt das prozessrisiko für nicht gut betuchte leute. beispiel: sowohl mandant als auch rechtsanwalt sehen eine klare erfolgschance, einen anspruch vor gericht zugesprochen zu bekommen. nach vorhergehender, eingehender beratung wird klage eingereicht. nehmen wir mal an, erstinstanzlich wird vielleicht noch gewonnen. kommt vor. doch in der zweiten instanz verliert man den rechtsstreit. kommt auch vor. es gewinnt ja nicht immer derjenige, der auch recht hat, sondern der, der recht bekommt.

der rechtsanwalt steckt die niederlage weg, prüft vielleicht noch die aussichten auf erfolg bei einer nichtzulassungsbeschwerde oder - sofern mal zugelassen - die der revision. und wenn er nicht gerade gröbsten mist gebaut hat, trifft ihn keine schuld an der niederlage.

ob nun der rechtsanwalt bezahlt wird (rvg, honorarpauschal oder zeithonorar) oder vereinbarungsgemäß weniger oder gar nichts abrechnet (erfolgshonorarvereinbarung), ist einerlei, trifft den mandanten doch die voll härte der kostenfestsetzung des gegners (und dann nach rvg). selbst bei pkh muss er an den gegner zahlen. klar ist: es wäre ungerecht, wenn der - durch urteil wohl als unberechtigt beklagte - gegner seine kosten nicht erstattet bekäme.

schrecken einen mandanten nicht von vornherein die kosten des eigenen vertreters ab, so wird es doch die summe aus gerichtskosten und rvg-kosten des gegners tun. das erfolgshonorar wird jedenfalls nicht sehr in diese erfahrung eingreifen, denke ich.



beiträge vom 13.12.2007

anlagenwut

von kb_mech

was soll man davon halten, wenn in einer klageerwiderung siebenundzwangzig anlagen erwähnt, aber nicht beigefügt werden, mit dem bemerken: 'die klägerseite verfügt über die als anlagen bezeichneten unterlagen und urkunden'.

arschloch3. wegen der kurzen schriftsatzfrist vorm termin darf ich jetzt die ganzen kopien aus dem aktensumpf des mandanten machen.



beiträge vom 06.12.2007

dem fristenstress abhilfe schaffen

von kb_mech

immer wieder liest man von bgh- oder olg-entscheidungen bezüglich bestimmter wiedereinsetzungsanträge, bei denen vorgetragen wurde, dass die bis aufs äußerste zur sorgfalt gedrillten angestellten in den rechtsanwaltsbüros irgendeinen fehler bei der übersendung eines rechtsmittels, dessen begründung oder einer befristeten stellungnahme gemacht haben. ich finde das echt peinlich. wenn die damen und herren rechtsanwälte sich einfach mal selbst an die nase fassen und überlegen würden, warum sie denn nicht einfach die rechtsmittelbegründungen oder fristverlängerungsanträge schnellstmöglich zu diktieren. meiner erfahrung nach und auch der anderer kollegen und kolleginnen werden fristen grundsätzlich erst am tag des fristablaufs vom rechtsanwalt bearbeitet - nur wenn man glück hat, ein paar tage vorher. das fristversäumnis dann einer angestellten anzuhängen, weil die ja vor gericht den kopf für den anwalt hinhalten kann - der passiert ja nichts (oder selten etwas) - ist ne echt feige angewohnheit.

mal ehrlich: wenn man eine intakte bürovorsteherin oder ein sekretariat hat, dem man eine gewisse intelligenz zumutet, warum dann nicht folgendes ausprobieren:
  • schriftsatz, beschluss oder urteil lesen, sich ärgern oder freuen

  • kontrollieren, ob die frist(en) richtig notiert ist (sind)

  • überdenken, ob das in der zeit zu schaffen ist
    • a. wenn ja, vorsichtshalber erstmalige fristverlängerung (standartschreiben) für eine woche verfügen und in einer woche zur unterschrift vorlegen lassen
    • b. wenn nein, erstmalige fristverlängerung (auch standartschreiben) für zwei oder mehr wochen verfügen, unterschreiben und verschicken lassen
  • anweisen, dass das sekretariat nach drei tagen automatisch bei der geschäftsstelle anruft und nachfragt, ob frist verlängert ist
    • a. wenn ja, gut so, wiedervorlage der akte in einer woche zur bearbeitung der sache (man muss ja auch andere sachen bearbeiten)
    • b. wenn nein, morgen nochmal nachhaken lassen
und dann: einfach mal frist vordringlich bearbeiten. am besten eine woche vor fristablauf fertig stellen. tut ihnen gut, und auch dem mandanten. und internet mal internet sein lassen, private telefonate auf das nötigste beschränken und mal nicht drei stunden mittagessen gehen. dann gibts keinen stress für sie, keinen stress für ihre angestellten. zeit für ihre mandantschat, unterlagen, beweise oder sonstiges anzuschleppen, sofern benötigt.

es wird sich aber leider nichts ändern. fristen erledigt man nun mal am tag des ablaufs.



beiträge vom 29.11.2007

bei der informationssuche entdeckt

von kb_mech

ich soll ein wenig recherchieren, weil wir unsere standart-honorarvereinbarung für zeithonorar ein wenig überarbeiten wollen. da stoße ich auf einen informativen artikel von herrn kilian. ... ja genau der.


teil 1 und teil 2

quelle: www.soldaninstitut.de



beiträge vom 28.11.2007

interessante wörterbücher

von kb_mech

in dr. ernst teubners satirischem rechtswörterbuch fand ich jüngst folgende definition:

berufung, die
klassisches rechtsmittel, um zum ersten mal beweis anzutreten - als anwalt kann man ja nicht an alles denken.



besser jedoch:

aufsatz, der
juristisch wichtigstes verständigungsmittel, je länger, desto besser; der ergiebigste a. ist der, in dem man jeden satz mindestens dreimal lesen muss; der beste ist der, den nicht einmal mehr sein eigener autor versteht. -- die qualität eines jeden a. lässt sich optimal daran verifizieren, wie viele fremdwörter ihm appliziert sind, da noch stets diejenigen juristen in concreto als die prägnantesten galten, die pragmatisches defizit an definitionen weder syntaktisch noch semantisch zu akzeptieren bereit waren.



macht spass, sich die pause so zu verschönern.


Quelle: Teubner, Satirisches Rechtswörterbuch, ISBN 3-504-01805-4



beiträge vom 26.11.2007

ra schons zum beratungshonorar

von kb_mech

unter dem langen titel: "die schwierigkeiten mit dem ersten schritt, wenn ein weiterer nicht folgen kann - was passiert, wenn keine vergütung vereinbart wurde" schreibt rechtsanwalt herbert p. schons, gebührenexperte und vize der rak düsseldorf zum thema nr. 2100 VV RVG a. f. bzw. über das anwaltliche unvermögen, sich selbst richtig abzurechnen. ein artikel, den ich mit interesse gelesen habe und nun gerne weiterempfehle.

interessant ist der hinweis: "hat es der rechtsanwalt versäumt, der seit 1.7.2006 geltenden rechtslage rechnung zu tragen, also eine gebühren vereinbarung auf die die beratung zu vereinbaren, verschenkt er möglichweise zusätzliches honorar, ..." oder vielleicht auch sämtliches. weil es ja auch mal bei der beratung bleiben kann. ist doch peinlich, dass derlei warnungen nochmals - mehr als ein jahr nach gesetzesänderung - erschallen müssen.

noch peinlicher sind fallbeispiele, die herr schons da nennt:

"... kommt es erschreckend oft vor, dass anwälte die 'neue' rechtslage ignorieren, vergessen, oder es als lästig empfinden, gebührenvereinbarungen zu treffen, oftmals im vertrauen, dass man ein weiterführendes mandat ja wohl erhalten werde."

oder

"... so wird vermehrt der versuch unternommen, das eigentlich erteilte beratungsmandat in ein vertretungsmandat i.s. von nr. 2300 VV RVG 'umzufunktionieren', indem man vorgibt, entsprechend mandatiert worden zu sein."

der hammer ist:

"... so werden auch für beratungstätigkeiten nach dem 1.7.2006 teilweise noch rechnungen ausgestellt, die als rechtsgrundlage die alte abgelöste nr. 2100 vv rvg zitieren."


da kann man nur den kopf schütteln. ra schons weist danach auf § 352 stgb hin gibt im weiteren verlauf folgenden rat:

"Aus mehrfach gegebenen anlass kann an dieser stelle also nur nochmals dringend dazu geraten werden, sich mit den änderungen des rvg zu beschäftigen und diese stringend in der einenen kanzlei auch umzusetzen."

danach folgen einige sinnvolle tipps.

ganz ehrlich: liebe rechtsanwälte, schafft euch eine ra-fachangestellte an, die das rvg kann und euch auf solche dinge hinweist, bevor ihr probleme bekommt. ist am ende doch billiger.


quelle: kammermitteilungen rak düsseldorf v. 30.09.2007, s. 186 f.



mit der kreissäge im aktenberg


die welt ist voller bloggender anwälte, aufstrebenden und fertigen 'machern', aber keiner schreibt über die menschen, die denen den rücken frei halten und sich dabei für kleingeld den arsch aufreißen: sekretärinnen und angestellte in kleinen, aber feinen büros. bis jetzt.

ob nun anwaltsangestellte, sekretärin in einem steuerbüro oder assistentin von einem wirtschaftsprüfer. hier schreibt jemand über den büroalltag mit manchmal mehr als nur einem zwinkern.

in kleinschrift





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